Starts und Landungen mit dem Gleitschirm in eidgenössischen Jagdbanngebieten sind UNTERSAGT und werden nicht geduldet. In letzter Zeit gab es Piloten und/oder Pilotinnen, welche trotz Verbot im Jagdbanngebiet Schwarzhorn gestartet und gelandet sind. Wir bitten alle Piloten und Pilotinnen, die gesetzlichen Grundlagen zu befolgen, damit wir in unserem Tal unseren Sport ohne weitere Einschränkungen ausüben können.
Auf bundesrechtlicher Ebene gilt für Hängegleiter Start‐ und Landeverbote in AuLaV‐Schutzgebieten. Übertreten dieses Verbots kann gebüsst werden. Die Perimeter der Schutzgebiete können auf dem Geoportal des Bundes eingesehen werden (map.geo.admin.ch, Filter AuLaV). Im Überflug ist auf Wildtiere Rücksicht zu nehmen (Abstand halten).
Weitere Informationen zum Thema gibt es hier.
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Letzter Post: 16-Oct-2024
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